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OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 243/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufung; Versäumung; Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflicht; Frist; Korrespondenzanwalt
- Judicialis
ZPO § 516; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des mit der Einlegung der Berufung beauftragten Prozeßbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 11.01.2000 - 11 O 460/98
- OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 243/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 136/84
Prüfungspflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 243/00
Dies entnimmt der Senat mit der Gegenäußerung des Beklagten zum Wiedereinsetzungsgesuch (vgl. Bl. 153 ff. d.A.) den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 1985 S. 1709, 1987 S. 1334, 1996 S. 853. Hiernach muss der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte bei Erteilung des Rechtsmittelauftrags an den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten in jedem Fall selbst nachprüfen, ob dem letzteren das Zustellungsdatum der anzufechtenden Entscheidung zutreffend mitgeteilt ist.