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   OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 243/00   

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https://dejure.org/2001,12733
OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 243/00 (https://dejure.org/2001,12733)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.04.2001 - 10 U 243/00 (https://dejure.org/2001,12733)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. April 2001 - 10 U 243/00 (https://dejure.org/2001,12733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufung; Versäumung; Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflicht; Frist; Korrespondenzanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des mit der Einlegung der Berufung beauftragten Prozeßbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 136/84

    Prüfungspflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 243/00
    Dies entnimmt der Senat mit der Gegenäußerung des Beklagten zum Wiedereinsetzungsgesuch (vgl. Bl. 153 ff. d.A.) den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 1985 S. 1709, 1987 S. 1334, 1996 S. 853. Hiernach muss der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte bei Erteilung des Rechtsmittelauftrags an den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten in jedem Fall selbst nachprüfen, ob dem letzteren das Zustellungsdatum der anzufechtenden Entscheidung zutreffend mitgeteilt ist.
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